Hallo Martin,
also erst mal GANZ WICHTIG : wieviel Zeit hast Du noch?
Normalerweise müsste in Deinem neuen Bescheid auch eine Rechtsbehelfsbelehrung sein, in der Dir mitgeteilt wird, was Du tun kannst, wenn Du mit diesem Bescheid nicht einverstanden bist.
Soweit ich es verstanden habe (mein Widerspruch läuft noch, ich infomiere mich immer nur bis zum nächsten Schritt, was danach kommt, mach ich dann, wenns soweit ist), hast Du nämlich dann die Möglichkeit, diesen Bescheid (den jetzigen Abhilfebescheid) anzunehmen oder eben auch wieder abzulehnen.
Lehnst Du ihn ab, besteht meiner Meinung nach nur noch die Möglichkeit, zu klagen. Andererseits ist die Frage, was Du in Deinem Widerspruch begründet hast und ob das Amt Deiner Begründung komplett entspricht…? Hast Du gesagt, Du erwartest 50%? Weil dann besteht glaub ich die Möglichkeit, sich noch mal mit einem normalen Widerspruch zu wehren, hast Du nur gesagt, Dir reichen 20% nicht, dann ist es u.U so, dass Du jetzt klagen müsstest.
Ich würde jetzt an Deiner stelle so oder so einen Anwalt nehmen, um mich beraten zu lassen! Und achte auf die Frist, nicht, dass es nachher zu spät ist.
Hoffe, Du hast meine Antwort einigermaßen verstanden, war jetzt nicht sehr geordnet!
Falls noch fragen sind, frag, aber schau dich hier auch um, einiges findest Du auch schon im Forum!
Viel Glück,
Tanja
PS. du hast ja n krasses Bild für Dich, damit bis Du ein echter Migräniker, da bin ich mit meinem einen Auge und den Stoßzähnen ja läppisch… hast gewonnen! 
Und was sagt Dein Arzt dazu?