Hallo!
Ich habe Migräne der schwersten Form mit vielen Anfällen im Monat und nur kurzen “Erholungsphasen”. In der schlimmsten Zeit hatte ich zwei Tage Ruhe, dafür 2x die Woche Migräne über die volle Distanz von drei Tagen. Seit Jahren bin ich in neurologischer Behandlung und nehme täglich Medikamente.
Im letzten Jahr habe ich den Antrag auf Feststellung des GdB gestellt und vom Amt erstmal 20% bekommen. Also habe ich wiedersprochen und der Fall ist eine Instanz nach oben getragen worden, auch von Münster (ich komme aus NRW) wurde mir wieder nur 20% zugesprochen.
Als letztes Mittel bleibt mir jetzt die Klage vor dem Sozialgericht, was ich auf jeden Fall machen will. Braucht man dazu einen Anwalt oder kann man das selbst formulieren?
Wie sieht das mit den Fristen aus? Das Amt hat mir geschrieben, ich könne innerhalb eines Monats Klage einreichen – das wäre heute gewesen… ist das damit “rechtsgültig” und ich kann mir den Gang zum Anwalt sparen? Habe hier was davon gelesen, dass einige einen Verschlimmerungsantrag gestellt haben.
Ich mache jetzt seit fast einem Jahr eine Betablocker Therapie (Propranolol 140mg/Tag), die gut läuft, ich bin damit auf etwa einen schweren Anfall im Monat runter, gilt damit meine Migräne als leicht-mittel?
Der Erfolg scheint mir nur temporär, gehe davon aus, dass wenn ich im Mai die Propras ausschleiche, auch die Migräne wieder anzieht.