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Berufstätigkeit und Migräne

Öffentliche Gruppe zuletzt vor 3 Tagen, 10 Stunden aktiv

Ein Hallo an alle Betroffenen,
ich habe Lust, mich einmal über die Erfahrungen “Berufstätigkeit und Migräne” auszutauschen.
Für mich war und ist es nach über 35- jähriger Berufstätigkeit , ein großes Problem gewesen, damit zurecht zu kommen.
Anno54

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Rentenversicherung (4 Antworten)

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  • Profilbild anno54 vor 12 Monaten:

    Hallo, vielleicht kann mir jemande einen Rat geben.
    Ich habe , von meinem Hausarzt unterstützt,bei der Rentenversicherung einen Antrag auf eine Rehabilationsmaßnahme gestellt.
    Der wurde jetzt abgelehnt u.a. mit der Begründungdass meine Eerwerbsfähigkeit wegen Krankheit ncht erheblich gemindert und eine Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Teilhabe am Arbeitsleben nicht abgewendet werden kann.
    Im Arztbrief ist zu lesen,, dass ich eine regelmäßige ambulante nervenärtzliche Behandlung und Physiotherapie bekommen soll.
    Interssant ist aber, dass ich bereits zweinmal in den 80 bwz. 90-er Janren von der Rentenversicherung eine Maßnahme finanziert bekommen habe.
    Zu meiner Person , ich leide seit 44 Jahren z.T. an schwerer Migräne mit unzähliger verbrachter elendiger Zeit im Bett und habe meine Berufstätigkeit immer drumherum laviert. Ich überlege, ob es einen Sinn hat Widerspruch einzulegen. anno54

  • Liebe Anno54,

    auf jeden Fall macht ein Widerspruch Sinn! Einfach nicht aufgeben und die Argumente aufführen, die Du auch jetzt aufgeführt hast. Wenn Dein Hausarzt Dich unterstützt, wirst Du ziemlich sicher damit durchkommen. Kann sich allerdings noch etwas hinziehen, aber wenn Du nicht mehr arbeitsfähig bist, dann lohnt der Aufwand.

    Ich kenne mich hier aber leider viel zu wenig aus, um Dir sonst noch einen brauchbaren Tipp geben zu können. Vielleicht lässt Du Dich am besten mal von einem spezialisierten Anwalt beraten, welches Vorgehen am meisten Sinn macht.

    Viel Erfolg, liebe Grüße
    Bettina

  • Profilbild Semi vor 12 Monaten:

    Hallo Anno,

    sofern auf dem Ablehnungsbescheid nicht steht, dass diesem nicht widersprochen werden kann, dann solltest du das auf jeden Fall machen. Wenn doch, dann kannst du erst wieder in 2-3 Jahren einen Neuantrag stellen.

    Die Begründung zielt ja, wie mittlerweile Standard, auf Ausschöpfen der ambulanten Maßnahmen ab. Dein Arzt sollte nachweisen, dass diese ausgeschöpft sind. Konntest du aufgrund deiner Erkrankung genügend Ausfallzeiten nachweisen? Das ist ein wesentlicher Punkt. Wir Migräniker sind ja im Laufe der Zeit sowas von hart im nehmen, dass wir permanent schauen, dass so wenige Ausfallzeiten wie möglich im Berufsleben entstehen – scheint offensichtlich im Hinblick auf einen Reha-Antrag nicht gut anzukommen… verdrehte Welt!

    Dein Hausarzt soll seinen Bericht nochmals überarbeiten, die Dringlichkeit besonders hervorheben, entstandene Ausfallzeiten und die Ausschöpfung der ambulanten Maßnahmen bis heute bestätigen sowie die möglichen Folgen einer drohenden Berufsunfähigkeit in deinem individuellen Fall.

    Viel Glück!

    Lg Semi

  • Profilbild Harald Rupp vor 12 Monaten:

    Hallo,

    gegen jeden Bescheid einer Behörde kann Widerspruch eingelegt werden.
    Ein Widerspruch gegen einen Bescheid kann nicht ausgeschlossen werden.

    Grüße

    HR